Selbständigkeit und Arbeitslosigkeit

Selbständigkeit und Arbeitslosen­versicherung

Sie können nicht gleichzeitig arbeitslos und „selbständig erwerbend im Hauptberuf“ sein. Selbständige sind bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Schwankender Geschäftsgang wird nicht ausgeglichen

Das unternehmerische Risiko bleibt bei der selbständigen Person. Liegt ein Ausfall vor, der weniger mit Ihrer Geschäftstätigkeit zu tun hat, als mit dem Wetter (z.B. im Bau- und Baunebengewerbe) oder mit der konjunkturellen Lage, gibt es in Spezialfällen für Ihre Angestellten, aber nicht für Sie als verantwortlichen Unternehmer, Unterstützungsmöglichkeiten wie Kurzarbeit oder Schlechtwetterentschädigung.

Allerdings gibt es Ausnahmen wie selbständig Erwerbend im Nebenberuf, gelegentlicher selbständiger Zwischenverdienst und Teilselbständigkeit, welche im Einzelfall mit der ALV und uns vorgängig geregelt werden müssen.

Ihr Regionales Arbeits­vermittlungs­zentrum Obwalden Nidwalden.

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