Wir sind für Sie da!
Bei der Stellensuche haben Sie Anspruch auf die kostenlosen Dienstleistungen des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums (RAV).
Sie können Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) jedoch nur beanspruchen, wenn Sie sich beim Arbeitsamt Ihrer Wohnortsgemeinde angemeldet haben. Wichtig ist, dass Sie sich möglichst rasch bei Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden.
Danach nimmt Ihr persönlicher RAV-Berater umgehend Kontakt mit Ihnen auf und unterstützt und berät Sie bereits während Ihrer Kündigungsfrist.


.jpg)

.jpg)