RAV OW-NW
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Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
Obwalden Nidwalden
Landweg 3
6052 Hergiswil
Tel. 041 632 56 26
info@ravownw.ch
 

Entlassungen melden!

Wenn Sie innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit eine grössere Anzahl Kündigungen aussprechen, muss dies dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden.

Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sind Entlassungen im Kanton Obwalden ab sechs betroffenen Mitarbeitenden und im Kanton Nidwalden ab zehn Entlassungen meldepflichtig.

Unterlassen Sie die Meldung, sind die Kündigungen möglicherweise nicht wirksam. Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto besser. Wir können Sie bei der Stellenvermittlung der Betroffenen aktiv unterstützen.

Leitfaden für das Vorgehen im Kanton Obwalden

Leitfaden für das Vorgehen im Kanton Nidwalden

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