Insolvenzentschädigung
Die Insolvenzentschädigung deckt bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenz) den Verdienstausfall für maximal 4 Monate.
Sie wird nur für geleistete Arbeit ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die vom Verdienstausfall betroffenen Personen.
Wer ist versichert bzw. anspruchsberechtigt?
Beitragspflichtige Angestellte von Arbeitgebern, die in der Schweiz der Zwangsvollstreckung unterliegen oder in der Schweiz Arbeitnehmer beschäftigen, haben Anspruch auf In-solvenzentschädigung, wenn gegen den Arbeitgeber der Konkurs eröffnet wird und Lohnforderungen bestehen. Dies gilt auch, wenn der Konkurs nicht eröffnet wird, da infolge offensichtlicher Überschuldung kein Gläubiger bereit ist, die Kosten vorzuschiessen oder die Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber für Lohnforderungen das Pfändungsbegehren gestellt haben.
Leistungen
Die Insolvenzentschädigung deckt die effektiven Lohnforderungen für maximal 4 Monate zu 100%. Sofern ein Rechtsanspruch besteht, wird anteilsmässig auch ein allfälliger 13. Monatslohn oder eine Gratifikation berücksichtigt. Maximal kann aber höchstens ein Verdienst von 10'500 Franken entschädigt werden.
Link zum entsprechenden Formular
