Verbesserung der beruflichen Qualifikation
Manchmal klappt es erst zu einem späteren Zeitpunkt mit der Berufsausbildung.
Damit Sie dauerhaft in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, stehen für die Verbesserung Ihrer beruflichen Qualifikation eine Reihe von Angeboten zur Verfügung.
Ausbildungszuschüsse (AZ)
Sie sind bereits 30 Jahre alt, verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung oder haben in Ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden? Sie verfügen über keinen Abschluss einer Hochschule oder höheren Fachschule? Falls dies auf Sie zutrifft, können Sie eine höchstens dreijährige Grundausbildung mit Hilfe der Ausbildungszuschüsse (AZ) machen - sofern Sie einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschliessen können und das RAV Ihr Gesuch um Ausbildungszuschüsse vor Lehrantritt bewilligt. Lohn + Ausbildungszuschüsse = max. Fr. 3'500.- pro Monat. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Ausbildungszuschüsse erhalten Sie bei uns.
Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
Sie haben grosse Schwierigkeiten, bei der herrschenden Arbeitsmarktlage eine neue Anstellung zu finden, weil Sie in fortgeschrittenem Alter sind, körperlich, psychisch oder geistig beeinträchtigt sind, schlechte berufliche Voraussetzungen haben oder bereits 150 Taggelder bezogen haben.
Ist der künftige Arbeitgeber bereit, Sie zu orts- und branchenüblichen Bedingungen anzustellen, erhält er von Ihrer Arbeitslosenkasse während z.B. sechs Monaten je 2 Monate 60%, 40% und 20% des vereinbarten Monatslohnes rückvergütet - sofern das RAV Ihr entsprechendes EAZ-Gesuch vor Stellenantritt bewilligt hat. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare für ein Gesuch um Einarbeitungszuschüsse erhalten Sie bei uns.
