Zwischenverdienst
Als Zwischenverdienst gilt jedes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, das Sie während der Arbeitslosigkeit erzielen.
Dieser Zwischenverdienst muss orts- und betriebsüblich entschädigt werden.
Vorteile bei einem Zwischenverdienst: Sie sind im Arbeitsmarkt integriert und haben somit die Gelegenheit, weitere berufliche Erfahrungen zu sammeln und interessante Kontakte zu knüpfen.
