– Anmeldung –

Sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos?

Dann melden Sie sich umgehend beim
RAV Obwalden / Nidwalden zur Arbeitsvermittlung an!

Auch wenn Sie als stellensuchende Person keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beantragen, können Sie sich zur Arbeitsvermittlung anmelden und sich beim RAV beraten lassen.

Melden Sie sich frühzeitig und bei sofortiger Arbeitslosigkeit zwingend unter online Anmeldung beim RAV an, damit sind Sie umgehend registriert. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.

Falls Sie Probleme mit der online-Anmeldung haben, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

– Wichtig –

Beginnen Sie gleich ab Kenntnisnahme der Kündigung oder 3 Monate bei befristeten Anstellungen und bei temporären Anstellungen vor Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche und bewahren Sie alle Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit auf.

Vor Beginn der Arbeitslosigkeit werden min. 8 Bewerbungen pro Monat gefordert.
Während der Arbeitslosigkeit werden min. 10 Bewerbungen pro Monat gefordert.
Nach Ihrer online-Anmeldung erhalten Sie eine Personennummer zugeteilt. Mit dieser Personennummer nutzen Sie unseren Online-Service auf www.job-room.ch um unter anderem Ihre Arbeitsbemühungen zu notieren und sämtliche relevanten Dokumente hochzuladen.Für detaillierte Angaben kontaktieren Sie bitte das RAV.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 17:00 Uhr

Vor Feiertagen schliesst das RAV jeweils um 16:30 Uhr.

Bei der Stellensuche haben Sie Anspruch auf die kostenlosen Dienstleistungen des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums.

Wir sind für Sie da!

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden (RAV) unterstützt Sie als Arbeitgeber in vielfältiger Weise.

Unsere Dienstleistungen

Stellen suchen und finden. Das ist häufig einfacher gesagt als getan. Primär liegt die Verantwortung eine neue Stelle zu finden bei Ihnen. Wir unterstützen Sie dabei.

Stellen suchen und finden.

Pflicht­informationen für Stellensuchende

Damit Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie erwarten, bearbeiten Sie bitte die Pflichtinformationen.

Sie werden Ihnen in folgenden Sprachen zur Verfügung gestellt:

deutsch, français, italiano, español, english, português,  albanisch/ shqiptar, kroatisch/ hrvatski, serbisch/ српски,  türkisch/ türk, arabisch/ العربية, tamilisch/ தமிழ்

Stellenmeldepflicht 2024

Hier können Sie nachschauen, welche Stellen ab 2024 unter die Meldepflicht fallen. Die publizierte Liste gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier:

Jahresinformation 2023

Hier können Sie die Jahresinformation 2023 vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum Obwalden Nidwalden und der Arbeitslosenkasse Obwalden Nidwalden einsehen.

Ihr Regionales Arbeits­vermittlungs­zentrum Obwalden Nidwalden.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon!