– Anmeldung –
Sind Sie von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos?
Dann melden Sie sich umgehend beim
RAV Obwalden / Nidwalden zur Arbeitsvermittlung an!
Auch wenn Sie als stellensuchende Person keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld beantragen, können Sie sich zur Arbeitsvermittlung anmelden und sich beim RAV beraten lassen.
Melden Sie sich frühzeitig und bei sofortiger Arbeitslosigkeit zwingend unter online Anmeldung beim RAV an, damit sind Sie umgehend registriert. Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich.
Falls Sie Probleme mit der online-Anmeldung haben, dann kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.
– Wichtig –
Beginnen Sie gleich ab Kenntnisnahme der Kündigung oder 3 Monate bei befristeten Anstellungen und bei temporären Anstellungen vor Arbeitslosigkeit mit der Stellensuche und bewahren Sie alle Unterlagen zur Nachvollziehbarkeit auf.
Während der Arbeitslosigkeit werden min. 10 Bewerbungen pro Monat gefordert.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr / 13:30 – 17:00 Uhr
Vor Feiertagen schliesst das RAV jeweils um 16:30 Uhr.
Pflichtinformationen für Stellensuchende
Damit Sie wissen, welche Rechte und Pflichten Sie erwarten, bearbeiten Sie bitte die Pflichtinformationen.
Sie werden Ihnen in folgenden Sprachen zur Verfügung gestellt:
deutsch, français, italiano, español, english, português, albanisch/ shqiptar, kroatisch/ hrvatski, serbisch/ српски, türkisch/ türk, arabisch/ العربية, tamilisch/ தமிழ்