Selbständigkeit

Planen Sie Ihre Selbstständigkeit?

Wenn Sie die Arbeitslosigkeit durch Selbstständigkeit oder mit einer eigenen Firma beenden wollen, können Sie mit Förderungsmassnahmen der Arbeitslosenversicherung rechnen.

Sie können ein Gesuch für die Planungsphase stellen, wenn Sie folgende Anforderungen erfüllen:

Selbstständigkeit planen
  • Sie sind bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) gemeldet und anspruchsberechtigt.
  • Sie haben die Beitragszeit erfüllt oder sind von der Beitragszeit befreit.
  • Ihre Rahmenfrist ist durch eine reguläre Beitragszeit oder durch Beitragsbefreiung (z.B. Erziehungsgutschriften, Ausbildungen, Auslandaufenthalt usw.) eröffnet. Sind Sie bereits in einer verlängerten Rahmenfrist, können Sie kein Gesuch mehr einreichen.
  • Sie sind mindestens 20 Jahre alt.
  • Sie haben  Ihre Stelle selber gekündigt, um selbstständig zu werden. Um einen Anspruch auf eine eventuelle Förderung zu haben, müssen Sie wieder eine Stelle antreten und mindestens 6 Monate unselbstständig gearbeitet haben. Auch mit einem Zwischenverdienst oder einer teilzeitlichen/temporären Anstellung können Sie in die Selbstständigkeit starten.
  • Sie müssen ein Grobprojekt vorlegen, welches darauf ausgerichtet ist, eine wirtschaftlich tragfähige und dauerhafte Existenz aufzubauen.
  • Sie können angemessene Kenntnisse in der Geschäftsführung vorweisen. Oder Sie haben Unterstützung durch eine geeignete Fachperson.

Weitere Bemerkungen

Das bewilligte Gesuch um Taggelder für die Planungsphase ermöglicht Ihnen, sich für die Geschäftseröffnung vorzubereiten. Während der Planungsphase treten Sie noch nicht aktiv nach Aussen auf, sondern widmen sich der Vorbereitung. Sie sind weder bereits operativ tätig noch haben Sie Endkundenkontakt mit dem Ziel, Aufträge abzuwickeln.

Da eine operative Tätigkeit die Planungsphase beendet, wird für die Übernahme einer bestehenden Firma bzw. den Einstieg in eine bestehende Firma ein allfälliges Gesuch nicht bewilligt.

Ihr weiteres Vorgehen

Das Gesuchsformular erhalten Sie bei uns oder können Sie hier downloaden FSE-Gesuch.

Pflichten gegenüber der Arbeitslosenversicherung

Sind die Taggelder für die Planungsphase bewilligt, müssen Sie keine Stellen mehr suchen und auch nicht mehr vermittlungsfähig sein. Sie können sich ausschliesslich der Planung, Vorbereitung und dem Aufbau Ihres Unternehmens widmen.

Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit

Mit dem letzten Tag der Taggelder für die Planungsphase endet die Unterstützung durch die ALV, es sei denn, Sie haben das Projekt definitiv aufgegeben und alles rückgängig gemacht. Nach dem Bezug der Taggelder für die Planungsphase und der Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit verlängert sich Ihre Rahmenfrist bei der ALV um weitere zwei Jahre. Damit können Sie, sollten Sie erneut arbeitslos werden, verbleibende Ansprüche aus der ersten Rahmenfrist allenfalls noch geltend machen.

Das müssen Sie wissen!

Pro Rahmenfrist können Sie nur maximal 90 Taggelder für die Planungsphase beantragen. Allerdings ist es denkbar, dass Sie nach dem Scheitern eines Projektes ein Neues eingeben können, sofern die 90 möglichen Tage noch nicht aufgebraucht wurden. Die Realisierung, bzw. Nichtrealisierung des Projektes müssen Sie spätestens am letzten Tag der Taggelder zur Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit schriftlich mitteilen. Eine Nichtrealisierung müssen Sie begründen, wenn Sie wieder Taggelder beziehen wollen. Nach Ablauf der Taggelder für die Planungsphase werden Sie bei der Arbeitslosenkasse abgemeldet.

Nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit erlischt Ihr Taggeldanspruch. Somit haben Sie auch keinen Anspruch auf Kompensationszahlungen wegen ungenügender Auftrags- und Einkommensverhältnisse. Sie haben erst wieder Anspruch auf Taggelder, wenn Sie Ihre Selbständigkeit definitiv aufgeben, Ihre Rahmenfrist noch läuft, Ihr Taggeldanspruch nicht ausgeschöpft ist und Sie sich wieder zur Stellensuche und Vermittlung anmelden.
Dies gilt auch dann, wenn Sie die Selbstständigkeit neben einer bestehenden Anstellung angefangen haben. Wenn Sie die Anstellung verlieren, müssen Sie, um einen Anspruch beim RAV geltend machen zu können, auch die geförderte Selbständigkeit wieder aufgeben.

Die Taggelder für die Planungsphase werden unterbrochen bei Krankheit und Unfall und laufen weiter, sobald der Arzt die Gesundheit wieder bestätigt. Sie werden auch unterbrochen bei Militär-, Zivilschutz- und Zivildienst.

Ihr Regionales Arbeits­vermittlungs­zentrum Obwalden Nidwalden.

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