Freie Stellen besetzen
Melden Sie uns Ihre offene Stelle. Unsere Personalberatenden sind engagierte und kompetent geschulte Spezialisten, die Ihnen gezielt auf Ihr Stellenprofil passende Stellensuchende vermitteln.
Darüber hinaus wird Ihre offene Stelle in die grösste und aktuellste Stellenbörse der Schweiz eingelesen. Sie entscheiden, wo Ihre Stelle erscheint: In den Selbstbedienungsstationen aller regionalen Arbeitsvermittlungszentren, im Teletext und/oder im Internet. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenlos.
Hier finden Sie den Link zur Stellenerfassung: job-room
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Anstellung von ausländischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ausser Bewilligung C) eine Arbeitsbewilligung benötigen.
Über das genaue Vorgehen informiert Sie das Amt für Arbeit:
Kanton Nidwalden Tel. 041 618 76 52
Kanton Obwalden Tel. 041 666 63 33
Entlassungen melden!
Wenn Sie innert 30 Tagen aus betrieblichen Gründen oder wegen Aufgabe der Geschäftstätigkeit eine grössere Anzahl Kündigungen aussprechen, muss dies dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt gemeldet werden.
Gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) sind Entlassungen im Kanton Obwalden ab sechs betroffenen Mitarbeitenden und im Kanton Nidwalden ab zehn Entlassungen meldepflichtig.
Unterlassen Sie die Meldung, sind die Kündigungen möglicherweise nicht wirksam. Je früher Sie mit uns Kontakt aufnehmen, desto besser. Wir können Sie bei der Stellenvermittlung der Betroffenen aktiv unterstützen.
Leitfaden für das Vorgehen im Kanton Obwalden
Leitfaden für das Vorgehen im Kanton Nidwalden